Eumars Allgemeine
Verkaufserfordernisse und -bedingungen für Geschäftskunden

1. Allgemeine Bedingungen, Anwendungsbereich

1.1 Die Verwendungsbedingungen von OÜ Eumar Santehnika (im Folgenden auch „wir“, „Verkäufer“ oder „Eumar“ genannt) gelten zwischen Eumar und den Geschäftskunden von Eumar (im Folgenden auch „Kunde“ oder „Käufer“ genannt). Wir akzeptieren keine vom Käufer auferlegten gegensätzlichen Bedingungen oder abdingbaren gesetzlichen Bedingungen, die von unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, außer wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt, dass diese Gültigkeit haben sollen.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen finden auch dann noch Anwendung, wenn wir eine nicht den Bedingungen entsprechende Lieferung an den Käufer durchführen, auch wenn wir uns der gegensätzlichen Bedingungen bewusst sind.

2. Informationen und Hinweise

2.1 Jegliche Form von verbalen oder schriftlichen Informationen oder Hinweisen, die wir geben, basieren auf unserer bisherigen Erfahrung und unserem besten Wissen.

2.2 Bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer für die Einhaltung gesetzlicher und offizieller Vorschriften verantwortlich.

2.3 Der Käufer wird ersucht – soweit dies möglich ist – dem Verkäufer langfristige Prognosen zu Verfügung zu stellen; diese Prognosen ermöglichen dem Verkäufer eine bessere Planung der Produktionsmittel.

3. Handelsmarken und Schutzmarken

3.1 Käufer von Eumar-Produkten, die diese weiterverkaufen, dürfen weder deren ursprüngliche Erscheinung verändern noch Handels- oder Schutzmarken löschen oder entfernen.

4. Urheberrechte

4.1 Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte bezüglich Illustrationen, Zeichnungen, Kalkulationen und anderer Unterlagen vor.

4.2 Die Bekanntmachung oder Weitergabe an Dritte erfordert unsere schriftliche Zustimmung, ausgenommen die Verbreitung der von uns produzierten Werbematerialien.

4.3 Wenn wir Produkte auf der Grundlage von Entwürfen des Käufers herstellen, erklärt der Käufer, dass ihm die Urheberrechte, insbesondere die Eigentumsrechte der Produktentwürfe innerhalb des Bereiches, der für die Durchführung des Vertrages notwendig ist, zustehen.

4.4 Der Käufer gestattet uns die Verwendung der Produktentwürfe innerhalb des Bereiches, der für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

4.5 Der Käufer haftet für die fehlende Bewilligung der oben genannten Rechte und erstattet uns die Kosten, die uns durch nach diesem Vertrag hergestellte Produkte in Beziehung zu dritten Parteien entstehen.

5. Angebote, Angebotsunterlagen

5.1 Die Informationen in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten und Angeboten sowie Aussagen von unseren Vertretern, Agenten oder Mitarbeitern dienen nur Informationszwecken und können jederzeit verändert werden.

5.2 Wir behalten uns das Recht vor, alle Produktänderungen vorzunehmen, die wir als sinnvoll erachten, oder einige unserer Produkte ohne vorherige Ankündigung aus unserem Sortiment zu nehmen. Das vorgenannte Recht gilt nicht für Produkte, für die dem Käufer ein gültiges Angebot gemacht wurde.

5.3 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Angebote 30 (dreißig) Tage ab Ausstellungsdatum des Angebots gültig.

6. Qualitätsgarantie

6.1 Das Unternehmen gewährt 2 Jahre Garantie auf all seine verkauften Produkte. Diese Garantie gilt nur für Produkte, die: 1) in Übereinstimmung mit der mitgelieferten Montageanweisung vom Fachmann installiert wurden und 2) die in Übereinstimmung mit der mitgelieferten Wartungsanweisung gewartet werden.

6.2 Diese Garantie ist auf den Produktwert beschränkt und gilt nicht für die Kosten der Demontage und die Installation des Ersatzprodukts, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6.3 Die Garantie deckt auch keine Schäden ab, die durch die unsachgemäße Installation entstanden sind (es sei denn, das Produkt wurde vom Verkäufer oder von einer durch ihn ermächtigten Person oder unter dessen Verantwortung installiert), durch die Lagerung und Verwendung, fahrlässige Handhabung, extreme Temperaturen und aggressive Chemikalien wie starke Lösungsmittel, Säure, Lauge usw.

6.4 Der Käufer hat uns alle Mängel innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen nach deren Eintritt zu melden.

6.5 Der Käufer verliert sein Recht auf Ersatz, Reparatur oder Preisnachlass für die mangelhaften Produkte, wenn er den unter Punkte 6.4 und 7.3 aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommt.

7. Mängel

7.1. Alle Reklamationen sollten bei Auftreten der Qualitätsmängel schriftlich bei der erster Möglichkeit vorgelegt werden, jedoch nicht später als 20 (zwanzig) Tage nach Feststellung der Mängel.

7.2. Fabrikationsfehler werden nach Erhalt eines entsprechenden Nachweises (z. B. durch ein Digitalfoto) von Eumar anerkannt und entschädigt.

7.3. Der Käufer hat uns in nachvollziehbarer und detaillierter Form schriftlich über alle materiellen Defekte zu informieren und die Informationen bereitzustellen, die zur Analyse und Bestimmung des Defekts benötigt werden. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde zu diesem Zweck die Formulare und die Anweisungen des Verkäufers zu verwenden. Der Käufer muss die erforderlichen Formulare anfordern. Die Voraussetzung für das Forderungsverfahren bilden die Vorlage der notwendigen und ausgefüllten Formulare beim Verkäufer und die Einhaltung der ordnungsgemäßen Verfahrensregeln, die der Verkäufer festgesetzt hat. Darüber hinaus müssen Fotos gemacht werden, mit deren Hilfe der Defekt bestimmbar und die Art des Defekts nachvollziehbar ist. Der Käufer hat die eventuellen Zusatzfragen des Verkäufers zu beantworten, die ergänzenden Erläuterungen abzugeben und/oder die Anweisungen des Verkäufers betreffend digitaler Foto- und/oder Videoaufnahme(n) und deren Versendung zu befolgen, damit die Art des Defekts bestimmt werden kann. Der Käufer hat dem Verkäufer den freien Zugang zu den Produkten vor Ort zum Zwecke ihrer Überprüfung zu gewährleisten. Wesentlicher Hinweis: HANDELT ES SICH NICHT UM EINEN PRODUKTIONSFEHLER UND/ODER EINEN VERSICHERUNGSFALL, ÜBERNIMMT DER KÄUFER ALS AUFTRAGGEBENDE PARTEI DIE KOSTEN DER KUNDENBETREUUNG, U.A. – ABER NICHT NUR – FÜR DIE TRANSPORT- UND ARBEITSKOSTEN DER MITARBEITER, DIE DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN VERKÄUFER AUSGEFÜHRT HABEN.

7.4 Im Falle etwaiger entdeckter Mängel wird das Produkt nach unserem Ermessen entweder ausgetauscht, nachdem während einer angemessenen Zeit festgestellt wurde, dass das Produkt fehlerhaft ist (hier fallen lediglich die Transportkosten an) oder nach Ermessen des Herstellers repariert oder es wird ein Preisnachlass gewährt.

7.5 Falls der Käufer der Verpflichtung zur Überprüfung der Produkte und der Reklamation eventueller Defekte (darunter erkennbare Qualitätsdefekte) nicht unverzüglich nachkommt und/oder die Produkte installiert, gilt, dass die Produkte angenommen worden sind (auch samt den erkennbaren Qualitätsdefekten). Dem Käufer steht in diesem Fall kein Recht zu, später Forderungen zu stellen und den Austausch, die Reparatur der Produkte oder eine Preissenkung zu fordern.

7.6 Auf Grund der besonderen Eigenschaften des verwendeten Materials, können kleine Abweichungen bezüglich Farbe und Beschaffenheit auftreten.

7.6.1 Dies gilt auch für geringfügige Unregelmäßigkeiten, die erst ab einer Distanz von 60 Zentimetern sichtbar werden.

7.7 Ebenfalls nicht berücksichtigt werden etwaige Oberflächenmängel auf der Rückseite des Produkts, welche nach der Installation nicht mehr zu sehen sind.

7.8. Alle Zeichnungen enthalten die erforderlichen Maße, angegeben in Millimeter (mm), und diese unterliegen den üblichen Toleranzen. Bei Toleranzen, die nicht auf den Zeichnungen angezeigt sind, ist von nachstehenden Grenztoleranzen auszugehen.

7.9 Auf Grund der Besonderheiten der Herstellungstechnologie können die Eigenschaften des Produktes im Rahmen der nachstehenden Grenzen variieren, welche nicht als Fabrikationsfehler zählen:

7.9.1 Längentoleranz -2/+2 mm pro 1000 mm

7.9.2. Krümmung der Fläche beim Waschbecken -2/+2 mm und bei Dusch- und Badewannen -3/+3 mm pro 1000 mm;

7.9.3 Durchmesser von Mixer-, Seifenspenderund Überflussloch 0/+1 mm.

7.9.4 Bei Toleranzen, die nicht auf den Zeichnungen angezeigt sind, gelten Standardtoleranzen gemäß ISO 2786 Klassen C und L.

7.10 Bitte beachten Sie:

7.10.1 Die Farbe von Gussmarmor und CreaCore™ Waschbecken kann sich auf Grund von Ultraviolettlicht mit der Zeit verändern.

7.10.2 Nicht alle Produkte sind für den Einsatz als häufig verwendete öffentliche Waschbecken geeignet – bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihren zuständigen Händler.

8. Bestellungen

8.1 Bestellungen müssen immer in schriftlicher Form via Fax oder E-Mail gemacht werden; telefonische oder auf andere Weise mündlich gemachte Bestellungen werden auf Risiko des Käufers ausgeführt.

8.2 Der Käufer erklärt sich bereit, dass alle Bestellungen, die von ihm oder seinen Mitarbeitern an uns per Fax oder E-Mail gesendet werden, für ihn bindend sind und der Käufer verpflichtet sich dazu, in diesem Bereich keine Beschwerden an uns zu richten.

8.3 Bestellungen, die wir direkt oder durch unsere Agenten, Vertreter oder Mitarbeiter erhalten, werden erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Auftragsbestätigung durch unser Unternehmen gültig.

8.4 Auf Wunsch des Käufers kann jede Bestellung einer Empfangsbestätigung unterliegen, die innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgesendet werden muss.

8.5 Der Käufer ist von dem Moment an endgültig vertraglich gebunden, wenn er eine Auftragsbestätigung oder einen Vertrag mit einem unserer Vertreter, Agenten oder Mitarbeiter unterzeichnet.

8.6 Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Bestellungsstornierungen abzulehnen oder sie von einer vorherigen, vom erlittenen Verlust abhängigen Schadenersatzzahlung abhängig zu machen.

8.7 Der Widerruf einer Bestellung durch den Käufer erfordert immer eine schriftliche Zustimmung von uns.

9. Preise

9.1 Wenn nicht anders in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegeben, verstehen sich unsere Preise „Ab Werk“ zuzüglich Zollgebühren, Liefer- und Versicherungskosten und der am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer.

9.1.1 Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

9.2 Die zu versendende Ware wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers von uns versichert. Die Verpackung ist im Lieferpreis enthalten.

9.3 Im Falle von Erhöhungen der Rohmaterialpreise oder der Personalkosten für die bestellte Ware, die zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung auftreten, sind wir dazu berechtigt, solche Erhöhungen entweder teilweise oder komplett zu den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Sätzen weiterzugeben.

9.4 Wenn nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich und gesondert vereinbart, sind dem Käufer gewährte Rabatte und Nachlässe zeitlich begrenzt und nur auf jeden Einzelfall bezogen.

10. Neue Formen

10.1 Eumar erhebt eine Gebühr für die anfallenden Werkzeugkosten einer neuen Form, wenn der Käufer Produkte nach seinen speziellen Anforderungen benötigt und Eumar solche Produkte nicht in seinem Standardsortiment hat.

10.1.1 Die Gebühr für die Werkzeugkosten beinhaltet Ingenieurdienstleistungen, die Produktion neuer Modelle und Formen sowie die Entwicklung und die Einrichtung des neuen Produkts.

10.2 Die Gebühr für die Werkzeugkosten wird zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

10.3 Alle Formen bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit im Eigentum von Eumar.

10.3.1 Die Parteien können diesbezüglich eine andere schriftliche Vereinbarung treffen.

10.4 Auf Grund der begrenzten Anzahl an Durchläufen eines Produkts derselben Form pro Tag/Woche/Monat (genaue Informationen hängen von verschiedenen Faktoren ab und werden auf Wunsch für jeden Einzelfall bekannt gegeben), hängt die Produktionskapazität von der Verfügbarkeit der Formen für die angebotenen Produkte ab.

10.5 Im Fall von größeren Produktmengen und kurzen Lieferzeiterwartungen, hat der Käufer zusätzliche Formen für jeden benötigten Typ im Voraus und innerhalb einer angemessenen Zeit zu bestellen, und er muss die durchschnittliche Produktionszeit von 5 – 7 Wochen für solch eine Form akzeptieren. In einer solchen Situation hat der Käufer: a) den Hersteller über seine Anforderungen zu informieren und b) die benötigte Menge an Formen zu bestellen.

10.6 Eumar behält sich das Recht vor, das Produkt, welches auf der Basis der speziellen Anforderungen des Käufers und mit unserer Form gefertigt wurde, in Zukunft auch anderen Kunden anzubieten und/oder dieses Produkt in unser Standardsortiment aufzunehmen.

11. Zahlung

11.1 Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung angegeben.

11.2 Die Zahlungsfrist ist einzuhalten.

11.3 Bei einer Vorschusszahlung tritt die Lieferfrist erst am Tag des Empfanges des Vorschusses in Kraft.

11.4 Keine Zahlung wird als beglichen angesehen, bis die erhaltenen Zahlungen für das Unternehmen frei verfügbar sind.

11.5 Zahlungen von nicht in Estland beheimateten Personen oder Unternehmen, die kein Zahlungskonto bei einem Kreditinstitut oder Zahlungsstelle in Estland haben, können nur durch internationale Banküberweisungen getätigt werden.

11.6 Im Falle einer säumigen Zahlung durch den Käufer hat der Verkäufer das Recht:

11.6.1 Zinsen in Höhe von 0,2 % pro Verzögerungstag vom Käufer zu erheben und

11.6.2 die nächsten geplanten Produktlieferungen zurückzuhalten, bis alle ausstehenden Zahlungen vom Käufer beglichen wurden (die Zeitspanne für die Durchführung der Lieferung der nächsten Produkte wird um die Zeit verlängert, in welcher der Käufer im Zahlungsverzug war);

11.6.3 dem Käufer zur Erfüllung des gültigen Anspruchs eine zusätzliche Frist von 7 (sieben) Tagen einzuräumen, in dem geregelt wird, dass Eumar nach dem Ablauf der zusätzlichen Frist den Vertrag widerruft.

11.6.4 bei Nichterfüllung der Verpflichtung innerhalb der zusätzlichen Frist gilt der Vertrag als widerrufen.

11.6.5 die Vorauszahlung des vollen Preises für die nächsten bestellten Produktlieferungen vom Käufer zu verlangen, außer der Käufer kann dem Verkäufer in einer ihn zufriedenstellenden Art und Weise die Sicherstellung der Zahlung für die nächsten Lieferungen garantieren;

11.6.6 das Zahlungsziel für die nächsten Produktlieferungen zu verkürzen. 11.7 Eumar hat das Recht, dem Käufer für jede zugestellte Zahlungserinnerung 6,95 € zu berechnen

12. Eigentumsrecht

12.1 Das Eigentumsrecht der Produkte geht an dem Tag auf den Käufer über, an dem Eumar die Zahlung für die jeweiligen Produkte erhält. Wenn die Zahlung des Gesamtpreises vor Lieferung der Produkte an den Käufer erfolgt, geht das Eigentumsrecht in dem Moment an den Käufer über, in dem die Produkte abgesendet werden.

12.2 Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf dem Bankkonto des Verkäufers eingeht.

12.3 Das Risiko für die gelieferten Produkte geht bei Lieferung der Ware an den Käufer über, wenn diese mit Eigentumsvorbehalt verkauft wurden.

12.4 Der Käufer ist ab Eintreffen der Ware für alle Schäden an den Produkten verantwortlich sowie für die Instandhaltung, Wartung und Verwendung der Produkte auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko.

13. Lieferung und Versand

13.1 Das auf der Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum bezeichnet das Datum, an dem die Ware am vereinbarten Lieferort ankommen wird.

13.2 Wenn sich Zahlungen jeder Art, die für die Lieferung der Bestellung vorausgesetzt werden, verzögern, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferungen um die gleiche Anzahl von Tagen zu verschieben, wie die entsprechenden Zahlungen verzögert wurden.

13.3 Eine Lieferverzögerung berechtigt (den Käufer) weder zu Stornierungen von Bestellungen oder Rechnungskäufen noch zu Schadenersatzansprüche.

13.4 Die Lieferzeit gilt dann als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der Lieferzeit verschickt wurde oder wenn es eine Mitteilung gab, dass die Lieferung bereit zum Versand ist.

13.5 Bei der Verzögerung der Annahme sind wir für die Verzögerung der Lieferung durch uns nur dann verantwortlich, wenn unsere Verzögerung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

13.6 Vor Annahme der Lieferung muss der Käufer die Ware bei Erhalt sofort überprüfen, die Packstücke zählen, den Zustand der Packstücke überprüfen und bei innenstaatlichem Handel auf dem Handelspapier oder im Falle eines internationalen Güterverkehrs auf dem Frachtbrief (CMR) unverzüglich dokumentieren. Wenn die Mängel der Produkte nicht offensichtlich sind, ist die Beschwerde über die Schäden innerhalb von 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Produkte vorzulegen.

13.7 Der Transport der Ware ist mittels Fixierung auf Paletten zu erfolgen.

13.8 Die Packstücke müssen so gelagert werden, dass die Pfeile auf den Packstücken/auf den Packungen nach oben zeigen.

13.9 Bitte beachten Sie: Wenn Sie defekte und/oder fehlerhafte Teile bei Badezimmermöbeln vorfinden, bitte dies auf der Zeichnung der Garnitur zu vermerken und die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum anführen.

13.10 Falls der Verkäufer den Auftrag aus Gründen, für die er selbst verantwortlich ist, nicht in der vereinbarten Zeit durchführen kann, ist der Käufer – bevor er vom Vertrag zurücktreten darf – verpflichtet, dem Verkäufer eine zusätzliche Zeitspanne von mindestens 30 (dreißig) Werktagen zu gewähren, um den Auftrag wie im Vertrag vereinbart auszuführen.

13.11 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

14. Verschwiegenheitspflicht

14.1 Alle Informationen, welche die andere Partei betreffen und die während der Durchführung des Auftrages oder vor dessen Zustandekommen erhalten wurden, sind streng vertraulich und dürfen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei für Dritte zugänglich gemacht, veröffentlicht oder anderweitig als zur Durchführung des Auftrages oder des Rahmenübereinkommens verwendet werden.

14.2 Die Verschwiegenheitspflicht gilt für Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, insbesondere bei Informationen über Produktion, Handel, Finanzen, Technologie und Organisation (im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet).

14.3 Die Partei, welche Informationen erhalten hat, wird nur in den folgenden Fällen von der Verschwiegenheitspflicht vertraulicher Informationen entbunden:

14.3.1 Wenn sie vorher von der anderen Partei eine schriftliche Einwilligung erhalten hat, in dem Ausmaß, wie es in der Einwilligung steht;

14.3.2 Wenn die Forderung, vertrauliche Informationen offen zu legen, von einer Justizbehörde oder einer anderen Behörde stammt, welche innerhalb ihrer Rechte auf Grundlage aktueller rechtlicher Bestimmungen handelt.

14.4 Ein Bruch der Verschwiegenheitspflicht berechtigt die Vertragspartner dazu, von der jeweils anderen Partei die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 30.000 € (dreißigtausend Euro) je Vertragsbruch zu verlangen.

14.4.1 Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt nicht das Recht aus, die Zahlung von Schadenersatz zu verlangen, der die Höhe der maximalen Vertragsstrafe übersteigt.

15. Streitigkeiten

15.1 Sollten Streitigkeiten hinsichtlich der vertraglichen Einhaltung usw. der gekauften Waren entstehen, werden die Parteien ihr Möglichstes tun, um solche Streitigkeiten durch gemeinsame Verhandlungen zu lösen.

15.2 Sollten die Parteien in den Verhandlungen zu keiner Einigung kommen, werden alle Streitigkeiten vor dem Harju County Court in Estland ausgetragen, ohne Rücksicht darauf, wo der Käufer seine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

15.3 Angewandtes Recht ist Estnisches Recht; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie das internationale Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

16. Ungültigkeit einzelner Klauseln

16.1 Wenn einzelne Klauseln dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig oder wirkungslos werden, hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln.

Version 2020/04