Einkaufsbedingungen

1. Auftragsbestätigung

1.1. Nach Erhalt einer Bestellung hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich den Auftrag zu bestätigen.

1.2. Diese Auftragsbestätigung bestätigt dem Käufer, dass der Verkäufer alle Bedingungen, Vorschriften und Anforderungen des Käufers akzeptiert.

1.3. Jegliche Bedingungen in der Auftragsbestätigung des Verkäufers, welche die in der Bestellung genannten Bedingungen verändern, finden nur dann Gültigkeit, wenn sie der Käufer schriftlich bestätigt.

2. Lieferbedingungen

2.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird die Ware an die in der Bestellung angegebene Adresse geliefert.

2.2. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Ware an die genannte Adresse im Land des Käufers zu liefern und übernimmt alle Kosten, die im Zuge der Lieferung entstehen, inklusive Einfuhrzölle und Steuern. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Lieferbedingungen DDP – Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt) Tallinn, „Incoterms 2010“.

2.3. Die festgesetzten Liefertermine verstehen sich als spätestes Eingangsdatum der Ware am Bestimmungsort.

2.4. Auftragsnummer, Artikelnummer und Leitmarke müssen auf allen Lieferdokumenten, Packstücken und Rechnungen ersichtlich sein.

3. Änderung Der Lieferzeiten

3.1. Der Käufer ist berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit durch Meldung an den Verkäufer zu erweitern oder zu verkürzen, um die Lieferungen bei Änderungen in seinem eigenen Produktionsplan koordinieren zu können.

3.2. Aus solchen Änderungen der Lieferzeiten entstehen keine zusätzlichen an den Verkäufer zu richtenden Kosten.

4. Preise

4.1 Die Preise sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, fix und können keinesfalls verändert, angepasst oder revidiert werden, auch nicht bei Kosten- und Lohnsteigerungen, Regierungsmaßnahmen sowie Erhöhungen der Steuern, Zölle und anderen öffentlichen Abgaben.

5. Weitere Käufe

5.1 Der Käufer hat die Option, weitere identische oder ähnliche Produkte zu denen, die in dieser Vereinbarung abgedeckt werden, vom Verkäufer zu beziehen, und zwar so oft, wie es dem Käufer während der mit dem Verkäufer vor Zustandekommen des Auftrages mitgeteilten Zeit beliebt.

6. Zusätzliche Arbeiten Und Änderungen

6.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die vom Käufer mitgeteilten Änderungen vorzunehmen.

6.2. Kleine Änderungen haben keinerlei Auswirkungen auf den Preis.

7. Fehlende Basisinformationen Des Käufers

7.1. Wenn der Verkäufer die notwendigen technischen Zeichnungen, Pläne usw. nicht rechtzeitig erhält, hat der Verkäufer dies dem Käufer schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird solch eine Fahrlässigkeit nicht als Grund für eine verspätete Lieferung anerkannt.

7.2. Änderungen dieser Vereinbarung müssen von beiden Parteien schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt werden. Erst dann werden diese Änderungen Teil der Vereinbarung.

8. Zwischenlieferungen

8.1 Hinsichtlich der Wichtigkeit der pünktlichen Lieferung für die Produktion des Käufers, vereinbaren die Parteien, dass der Verkäufer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zusätzliche Bestellungen von Dritten für Produkte annehmen darf, die während des Zeitraums gefertigt oder geliefert werden müssten, in dem die in dieser Vereinbarung abgedeckten Produkte hergestellt oder geliefert werden müssen.

9. Überprüfung Der Ware

9.1. Der Verkäufer hat vor dem Versand die Qualität und Quantität der Ware gewissenhaft zu überprüfen und bestätigt, dass die gelieferten Produkte ausschließlich von hoher Qualität sind.

9.2. Bei Anlieferung muss die Ware im Werk des Käufers begutachtet werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart.

9.2.1. Der Verkäufer erkennt an, dass die Begutachtung durch den Kunden bei Anlieferung der Ware nur aus einer Sichtprüfung ohne Öffnen der Pakete und teilweise aus Stichproben besteht.

9.3. Eine genauere Überprüfung wird durchgeführt, wenn die Waren im Produktionsprozess des Käufers in Einsatz kommen.

9.4. Diese Art der Überprüfung vermindert nicht die Haftbarkeit des Verkäufers für Mängel an der Ware.

9.5. Innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung der Ware hat der Käufer dem Verkäufer jeglichen Schadenersatzanspruch auf Grund des Zustandes oder der Qualität der Waren anzuzeigen und muss die Gründe für die Reklamation detailliert angeben.

9.6. Der Käufer verliert das Recht, die Reparatur oder Lieferung eines vergleichbaren Produkts vom Verkäufer zu verlangen, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist (4 Wochen) nach Feststellen des Mangels eine entsprechende Reklamation zukommen lässt, außer der Verkäufer verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.

9.7. Wenn ein Mangel an der Ware entdeckt wird, hat der Verkäufer das defekte Produkt sofort durch Lieferung eines neuen Produkts auf seine Kosten zu ersetzen.

9.7.1. Im Falle eines geringfügigen Defekts kann der Käufer, nach seinem Ermessen, der Reparatur durch den Verkäufer auf dessen Kosten zustimmen.

9.7.2. Im Falle von Fehlern, Auslassungen oder Mängeln in Dokumenten, die die Produkte betreffen, hat der Verkäufer oder die vom Verkäufer ernannte Drittpartei sofort am Tag nach der Beanstandung auf eigene Kosten in den Räumlichkeiten des Käufers zu erscheinen, um die Situation zu klären.

9.7.3. Im Falle von geringfügigen Fehlern bei der Kennzeichnung der Produkte oder in den Dokumenten kann der Käufer, nach seinem Ermessen, der anderweitigen Richtigstellung der Fehler auf Kosten des Verkäufers zustimmen.

9.7.4. Wenn ein Mangel nicht sofort zur Zufriedenheit des Käufers behoben wird, hat der Käufer das Recht, den Mangel entweder selbst oder durch Dritte auf Kosten des Verkäufers zu beheben.

10. Haftung Für Mängel An Der Ware

10.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Ware frei von Mängeln und, in Übereinstimmung mit allgemeinen Rechtsregeln, für den ihnen zugedachten Zweck geeignet ist.

10.2. Die Haftung des Verkäufers beinhaltet unter anderem den Abbau des defekten Produkts oder des defekten Teils von dem Objekt, in dem es verwendet wird, die Reparatur oder den Ersatz des defekten Produkts und den Einbau des neuen Produkts in das Objekt, in dem es verwendet werden soll, sowie die Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Ausgaben.

10.2.1. Wenn der Verkäufer die notwendigen Maßnahmen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführt, sind der Käufer oder vom Käufer ernannte Dritte berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um den betreffenden Mangel oder Schaden auf Kosten des Verkäufers zu beheben.

10.3. Wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht der Bestellung oder dem Vertrag entsprechen, hat der Käufer das Recht, die Kosten für die fehlerhafte Lieferung von der Rechnung des Verkäufers abzuziehen und seine Zahlung zurückzuhalten, bis die Angelegenheit vollständig geklärt wurde.

11. Garantie

11.1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate nach Erhalt der Ware und beinhaltet eine dreimonatige Ankündigungszeit nach Ablauf der Garantiezeit für Mängel, die während der Garantiezeit aufgetreten sind. Wenn das Produkt ganz oder teilweise ersetzt/repariert wurde, verlängert sich die Garantiezeit für das entsprechende Teil oder das ganze Produkt um 24 Monate.

11.2. Die Garantie beinhaltet das Entfernen des mangelhaften Produkts, die Reparatur des Produkts oder die Lieferung eines neuen Produkts an den Käufer. Der Verkäufer trägt auch die Transportkosten für die durch die Garantie abgedeckten Produkte.

11.3. Die Garantie wurde für den Endkunden um 3 Jahre erweitert, insgesamt beträgt die Garantie also 5 Jahre ab Erhalt der Produkte durch den Käufer.

11.4. Während dieser Zeit trägt der Verkäufer die Beweislast bezüglich dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Mängeln an den Produkten.

11.5. Während dieser Zeit trägt der Verkäufer die Beweislast bezüglich dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Mängeln an den Produkten. Die Garantie des Verkäufers hat weder Einfluss auf jegliche Haftung, die auf allgemeinen Rechtsregeln basiert, noch schränkt sie diese ein.

12. Schadenersatz Für Verzögerungen

12.1. Im Falle einer Lieferverzögerung, hat der Verkäufer dem Käufer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 0,4 %, berechnet vom Gesamtwert der Produkte, welche gleichzeitig hätten geliefert werden sollen, pro Verzögerungstag (ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage) zu bezahlen.

12.1.1. Wenn dieser Wert niedriger ist als der Wert der Produkte, welche auf Grund der Verzögerung nicht für ihren gedachten Zweck verwendet werden können, wird der Schadenersatz von diesem höheren Wert berechnet.

12.2. Der maximale Wert des Schadenersatzes beträgt 15 % des Gesamtkaufpreises für alle unter diesen Bedingungen bestellten Produkten.

12.3. Schadenersatz wird unabhängig davon fällig, ob der Käufer aufgrund der Verzögerung einen Verlust eingefahren hat.

12.4. Zusätzlich zu dem pauschalierten Schadenersatz, hat der Verkäufer, falls vom Käufer gefordert, dem Käufer Schadenersatz in der Höhe zu bezahlen, um welche die Gesamtsumme aller direkten, indirekten und sich daraus ergebenden Schadenersatze, die der Käufer erlitten hat, die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes übersteigt.

12.5. Der Käufer hat das Recht, den Schadenersatz für die Verzögerung von der Rechnung des Verkäufers abzuziehen.

13. Höhere Gewalt

13.1. Die Parteien haften nicht für die komplette oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Feuer, Hochwasser, Erdbeben oder Handlungen seitens der Regierung (außer solchen, die vom Unternehmen selbst hervorgerufen wurden).

13.2. Höhere Gewalt beinhaltet nicht: den Ausfall von Teilen, Ausrüstung, Motoren, Produktionsanlagen oder Maschinen, die vom Verkäufer oder dem Unterlieferanten verwendet werden sowie vertragliche Verpflichtungen des Verkäufers an Dritte, welche die Fähigkeit des Verkäufers einschränken, seine Arbeit auszuführen.

14. Recht

14.1. Geltendes Recht ist Estnisches Recht.

14.2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie das internationale Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

14.3. Die Parteien haben Konflikte, die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, ausschließlich vor dem Harju County Court in Estland zu lösen.

Version 2016/07